Preisverleihung Förderpreis 2014
Die Auszeichnung ist mit einem von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) gestifteten Preisgeld in Höhe von 2.000 € verbunden.
Preisverleihung Förderpreis 2013
Den Wissenschaftspreis erhielt der Preisträger für seine herausragende und von den Gutachern Prof. Dr. Haimo Schack und Prof. Dr. Joachim Jickeli, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Grundlagenarbeit eingestufte und mit summa cum laude bewertete Dissertation „Der Schutz personenbezogener Daten in der Cloud“.
Die Dissertation befasst sich mit einem hoch aktuellen und zugleich schwierigen Thema, das nicht nur für Wissenschaftler, sondern besonders für Praktiker immer mehr an Bedeutung gewinnt. Herrn Dr. Jotzo ist es hervorragend gelungen, die Brücke zwischen beiden Disziplinen, Recht und Informatik, zu schlagen. Seine innovative Arbeit lässt weder die Auseinandersetzung mit den komplexen rechtlichen Zusammenhängen auf sachlicher und internationaler Ebene vermissen, noch die Aufarbeitung der schwierigen technischen Fragestellungen.
Herr Klas setzt sich in seiner Arbeit nicht nur umfassend und hervorragend mit der aktuellen Rechtsprechung der bestehenden Ära der auf Informations- und Kommunikationstechnologien basierenden Gesellschaft auseinander, sondern beleuchtet auch die internetfreie Kommunikationsära, welche im bestehenden Zeitalter bezogen auf die Erhebung und Speicherung allgemein zugänglicher Daten nicht bedeutungslos ist.
2011 erhielt Herr Klas bereits für seine Arbeit die Auszeichnung als Jahrgangsbester für „besondere akademische Leistungen“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.
Preisverleihung Förderpreis 2012
Mit der Auszeichnung verbunden ist jeweils ein Preisgeld, das von der DGRI gestiftet wurde.
einhergehenden Beweislast zutreffend fest, dass eine wirtschaftliche Entwertung des Patents besteht, wenn und soweit der dem Patent innewohnende Schutz einer freien Softwareentwicklung entgegensteht, so dass der Patentinhaber de facto eine Negativlizenz erteilen muss, um die gewollte, kostengünstige Entwicklung der freien Software nicht zu behindern.
Preisverleihung Förderpreis 2011
Die für das Vergabeverfahren 2010 bestellten Gutachter haben mit übereinstimmendem Votum die rechtswissenschaftliche Dissertation über “Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government” von Dr. Jan Dirk Roggenkamp für den DSRI-Wissenschaftspreis 2010 ausgewählt. In seiner Laudatio begründete Prof. Büllesbach die Entscheidung: “Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung mit Hilfe der neuen Medien. Die Untersuchung überschreitet die enge Grenze eines Faches und bewegt sich sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Bürgerlichen Recht gleichermaßen sicher und kompetent. Die innovativen Thesen des Verfassers überschreiten mit einem klugen interdisziplinären Ansatz aber auch die Grenzen von Recht, Technik, Soziologie und Ökonomie. Die Gutachter heben den überzeugenden methodischen Tiefgang und das profunde Sachwissen des Verfassers hervor. Sie bewerten die Dissertation als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung, die die Rechtswissenschaft in einem äußerst dynamischen und jungen Rechtsgebiet auf dem Weg zur Bewältigung neuer rechtlicher Fragen ein gutes Stück voranbringt.”
Der Preisträger hat die von Prof. Heckmann betreute Arbeit an der Universität Passau vorgelegt. Dort hatte er nach ersten Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zunächst eine wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten publiziert. Nun ist er im Bundesministerium der Justiz auf einer für Fragen des IT-Rechts und E-Justice geschaffenen Referentenstelle tätig.
Der DSRI-Absolventenpreis 2010 ist in diesem Jahr für eine Masterarbeit aus dem Fach der “Angewandten Informatik” vergeben worden. Die von René Erfurth verfasste Arbeit zum Thema “Arbeitnehmerüberwachung am Personalcomputer” wurde von Prof. Dr. Rüdiger Krause am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen betreut. Die Gutachter an der Universität Göttingen bewerteten die rechtswissenschaftlich orientierte Abschlussarbeit eines Informatikers übereinstimmend mit 1,0 – sehr gut. Besondere Aktualität erlangte das Thema durch den neuen § 32 BDSG und durch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Laudator Prof. Büllesbach hob hervor, dass “die Masterarbeit eine hervorragende Aufarbeitung der mit der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern verbundenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme darstellt, die das Thema fast schon auf dem Niveau einer Dissertation erschöpfend behandelt. Die herausragende Vorleistung bestand darin, die in rechtstatsächlicher Hinsicht bedeutsamen technischen Möglichkeiten der Überwachung zu identifizieren und das rechtliche Rahmenwerk auszubreiten, in dem dieses technische Szenario rechtlich zu bewerten ist. Diese Bewertung ist unter Beachtung der neuen, auch verfassungsrechtlichen Entscheidungen und des in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beleuchteten § 32 BDSG sehr fachkundig und sachgerecht erfolgt. Die informatische und juristische Doppelqualifikation des Verfassers hat nach Ansicht der Juroren eine ausgezeichnete, ohne Einschränkung preiswürdige Arbeit hervorgebracht.”
Preisverleihung Förderpreis 2010
Preisverleihung Förderpreis 2009
Der Vorsitzende der DSRI, Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg), erklärte, dass mit der exzellenten Promotionsschrift die Aufarbeitung des Spannungsverhältnisses zwischen möglichst effektivem Datenschutz durch Anonymisierung einerseits und dem Interesse an lückenloser Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden andererseits gelungen sei. Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht sei ein Paradebeispiel für einen interdisziplinären Ansatz; sie argumentiert wissenschaftlich auf höchstem Niveau und ist gleichzeitig von großem praktischem Wert.
Preisverleihung Förderpreis 2008
Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an Frau Susanne Klein und Herrn Timoleon Kosmides vergeben.
Die Arbeit von Frau Klein (“Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom 29. April 2004 (2004/48/EG) unter besonderer Berücksichtigung des Prozessrechts”) wurde im Sommersemester 2007 als Masterarbeit im Ergänzungsstudiengang Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover eingereicht.
Die Magisterarbeit von Herrn Kosmides, Rechtsanwalt (GR) wurde im Rahmen des Programms LL.M. Eur. der Ludwig Maximilians Universität München angefertigt. Diese Arbeit unter dem Titel “Haftung für unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten” (Datenschutzrechtliche Beurteilung des Datenumgangs innerhalb der griechischen Kreditauskunftei TEIRESIAS AG nach europäischem und griechischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts) verbindet das allgemeine Thema “Kreditauskunft und Datenschutz” mit Fragen der “Haftung der Beteiligten im Bereich der Kreditauskunfteien”.
Preisverleihung Förderpreis 2007
Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an die Herren Felix Becker und Dennis Jlussi vergeben. Die Arbeit von Herrn Becker (“Zentrale lauterkeitsrechtliche Probleme des E-Commerce – Möglichkeiten und Grenzen aus Unternehmensperspektive”) wurde im März 2007 als Diplomarbeit im Studiengang “Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht” an der Universität Siegen eingereicht. Von ihr können, wie Vassilaki betonte, sowohl E-Commerce-Anbieter, auch Anwälte und Richter profitieren, wenn es gilt, einen E-Shop aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen.
Preisverleihung Förderpreis 2006
Der Preisträger wurde 1976 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg. Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel, wo er im letzten Jahr mit Auszeichnung promovierte. Nach dem Referendariat in Hamburg war er in Kassel als Geschäftsführer der genannten Projektgruppe tätig.
Preisverleihung Förderpreise 2005
Zum ersten Mal wurde am 7.10.2005 bei einem Festakt im Kleinen Goldenen Saal in Augsburg der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2005 waren aus zahlreichen Bewerbungen Dr. Barbara van Schewick (Berlin) und Dr. Benedikt Buchner (Augsburg) in einem Begutachtungsverfahren von den Gutachtern, die vom Vorsitzenden des Stiftungsrates Prof. Dr. Alfred Büllesbach bestellt worden waren, ausgewählt worden.
Frau van Schewick, die ein Informatik- und eine Jura-Studium jeweils mit Bestnoten abschloss, wurde für ihre von Prof. Lawrence Lessig (Stanford University) und Prof. Dr. Bernd Lutterbeck (TU Berlin) betreute Arbeit “Architecture and Innovation – The Role of the End-to-End Arguments in the Original Internet” ausgezeichnet, die nach Ansicht der Gutachter in bahnbrechender Weise Ökonomie und Informatik zusammengebracht und für die aktuelle Regulierungstheorie fruchtbar gemacht hat.
Der zweite Preisträger Benedikt Buchner nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg) für seine juristische Habilitationsschrift “Informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht” entgegen. In seiner Laudatio hob Taeger hervor, dass mit diesem Werk ein eigenes Lösungsmodell eines privatautonomen Datenschutzes entwickelt wurde, das auch auf die Herausforderungen künftiger technologischer Entwicklungen überzeugende Antworten liefert. Taeger bemerkte weiter, dass die preisgekrönte, von Prof. Helmut Köhler (Universität München) betreute Arbeit deutlich macht, dass weniger der Verlust an Vertraulichkeit, sondern vielmehr die Anonymität und der Automatismus von Entscheidungsprozessen das Persönlichkeitsrechte verletzende Problem der Verarbeitung personenbezogener Arbeiten darstellt.
Neben dem Wissenschaftspreis konnte die Stiftung auch den mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgestatteten DSRI-Absolventenpreis verliehen, mit dem Absolventen der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften für eine exzellente Studienabschlussarbeit (Diplom) auf dem Gebiet der Rechtsinformatik ausgezeichnet werden. Den Preis des Jahres 2005 nahm der Karlsruher Informatiker Christoph Sorge für seine bei Prof. Peter C. Lockemann angefertigte Diplomarbeit über “Softwareagenten: Vertragsschluss, Vertragsstrafe, Reuegeld” entgegen. Sie enthält, wie Taeger hervorhob, eine brillante interdisziplinäre Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten von Softwareagenten.
Das Werk kann unter der folgenden URL aus dem Netz heruntergeladen werden: http://www.uvka.de/univerlag/volltexte/2005/95/pdf/Sorge_ZAR2.pdf.
Alle Preisträger erhielten von der LexisNexis Deutschland GmbH in Münster als weitere Anerkennung neben dem Preisgeld einen kostenfreien Zugang zu dem Online-Rechtsinformationssystem LexisNexis Recht. Der Otto Schmidt Verlag (Köln) überreichte Buchgeschenke.
v.l. Prof. Dr. Jürgen Taeger, Dr. Barbara van Schewick, Dr. Benedikt Buchner, Christoph Sorge
Den Dinner Speech beim Festakt hielt Peter Eßer, Vorstand der Fujitsu Siemens Computers GmbH aus Augsburg.