Förderpreise Archiv2021-03-03T22:52:31+01:00

Preisverleihung Förderpreis 2014

Dr. Beatrice Lederer
Bereits zum wiederholten Mal wurde eine Dissertation der Universität Passau mit dem Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) ausgezeichnet. Während der diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) in Berlin überreichte der Vorsitzende des Stiftungsrates der DSRI, Prof. Dr. Alfred Büllesbach, Frau Dr. Beatrice Lederer den Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2014. Die Auszeichnung erhielt Dr. Lederer für ihre an der Universität Passau entstandene und von Prof. Dr. Dirk Heckmann und RA Prof. Dr. Peter Bräutigam mit summa cum laude bewertete Dissertation zu dem Thema “OPEN DATA – Informationsöffentlichkeit unter dem Grundgesetz”. Inhaltlich beschäftigte sich Frau Dr. Beatrice Lederer mit der Veränderung der Öffentlichkeit in der heute bestehenden Informationsgesellschaft, wobei sie diese anhand von Open Data und Open Government analysierte. Nach Aussage der Gutachter der DSRI können die erzielten Forschungsergebnisse allesamt für die aktuell bestehenden Debatten um Open Data und Open Government genutzt werden. Sie betonten, dass es Frau Lederer in exzellenter Weise verstanden hat, die klassischen Ansätze aus dem Verfassungsrecht und den damit einhergehenden dogmatischen Fragen mit den sich aus dem IT-Recht und der Informatik ergebenden neueren Fragestellungen zu verbinden. Konsequent verfolgt sie dabei ihren bemerkenswerten Ansatz eines IT-Staates und dessen Funktionsbedingungen. Laudator Prof. Büllesbach hob besonders hervor, dass es die Preisträgerin in einer hervorragenden, sprachlich brillanten Weise verstanden habe, ein in der Wissenschaft wichtiges Grundlagenthema mit Bezug auf die relevanten juristischen Disziplinen unter gleichzeitiger Darlegung eigener innovativer Ideen zur Fortentwicklung des Verfassungsrechts zu analysieren.

Die Auszeichnung ist mit einem von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) gestifteten Preisgeld in Höhe von 2.000 € verbunden.

Preisverleihung Förderpreis 2013

Dr. Florian Jotzo
Der Wissenschaftspreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik 2013 wurde Dr. Florian Jotzo verliehen. Der Vorsitzende des Stiftungsrates der DSRI, Prof. Dr. Büllesbach, übergab die Urkunde und das Preisgeld anlässlich eines festlichen Dinners bei der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) am 15. November 2013 in Bonn.
Den Wissenschaftspreis erhielt der Preisträger für seine herausragende und von den Gutachern Prof. Dr. Haimo Schack und Prof. Dr. Joachim Jickeli, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel als Grundlagenarbeit eingestufte und mit summa cum laude bewertete Dissertation „Der Schutz personenbezogener Daten in der Cloud“.
Die Dissertation befasst sich mit einem hoch aktuellen und zugleich schwierigen Thema, das nicht nur für Wissenschaftler, sondern besonders für Praktiker immer mehr an Bedeutung gewinnt. Herrn Dr. Jotzo ist es hervorragend gelungen, die Brücke zwischen beiden Disziplinen, Recht und Informatik, zu schlagen. Seine innovative Arbeit lässt weder die Auseinandersetzung mit den komplexen rechtlichen Zusammenhängen auf sachlicher und internationaler Ebene vermissen, noch die Aufarbeitung der schwierigen technischen Fragestellungen.

Benedikt Klas
Rechtsanwalt Benedikt Klas wurde der Absolventenpreis der Deutschen Stiftung Recht und Informatik 2013 für die von ihm im Rahmen des Berufsbegleitenden Masterstudiengangs Informationsrecht am Centrum für lebenslanges Lernen (C3L) der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg angefertigte und mit der Note ‚sehr gut‘ bewertete Masterarbeit „Grenzen der Erhebung und Speicherung allgemein zugänglicher Daten“ verliehen.
Herr Klas setzt sich in seiner Arbeit nicht nur umfassend und hervorragend mit der aktuellen Rechtsprechung der bestehenden Ära der auf Informations- und Kommunikationstechnologien basierenden Gesellschaft auseinander, sondern beleuchtet auch die internetfreie Kommunikationsära, welche im bestehenden Zeitalter bezogen auf die Erhebung und Speicherung allgemein zugänglicher Daten nicht bedeutungslos ist.
2011 erhielt Herr Klas bereits für seine Arbeit die Auszeichnung als Jahrgangsbester für „besondere akademische Leistungen“ der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg.

Preisverleihung Förderpreis 2012

Dr. Louisa Specht
Auf der diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) in Hamburg konnte Frau Dr. Louisa Specht den ihr verliehenen DSRI-Wissenschaftspreis 2012 entgegennehmen. Frau Dr. Specht erhielt den Preis für ihre exzellente Dissertation “Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung – Die zivilrechtliche Erfassung des Datenhandels”, die von den Gutachtern am Karlsruher Institut für Technologie mit “summa cum laude” bewertet wurde und im Heymanns Verlag als Band 26 der Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht erschienen ist.

Dr. Louisa Specht und Prof. Dr. Alfred Büllesbach
Inhaltlich befasst sich die Arbeit mit der hoch aktuellen Frage des entgeltlichen Erwerbes personenbezogener Daten. Die Preisträgerin verbindet dabei zivilrechtliche Aspekte mit den relevanten Aspekten aus dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Nach Ansicht des Betreuers der Promotion, Herrn Prof. Dr. Thomas Dreier, und der Gutachter leistet die Arbeit von Frau Dr. Specht damit einen wertvollen Beitrag zur Fortbildung des Rechts der Informationsgesellschaft. Nicht zuletzt deshalb, weil Frau Dr. Specht es verstanden hat, dieses hoch aktuelle Thema umfassend und präzise zu bearbeiten. Zudem hat sie mutige Lösungsansätze, wie beispielsweise die dauerhafte Datenüberlassung von Daten ohne körperliches Trägermedium als Kaufvertrag zu qualifizieren, eingehend erörtert und präferiert, so dass diese bemerkenswerte Arbeit nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis interessante und verwertbare Ergebnisse liefert.

Mit der Auszeichnung verbunden ist jeweils ein Preisgeld, das von der DGRI gestiftet wurde.

Bernd Suchomski
Zugleich wurde auf der Jahrestagung der DSRI-Absolventenpreis 2012 an Herrn Bernd Suchomski verliehen. Herr Suchomski erhielt den Preis für seine von Herrn Prof. Dr. Paul T. Schrader betreute Magisterarbeit “Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software – Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht”, welche somit der Frage nachgeht, inwieweit die Nutzung sog. “freier Software” in einer komplexen Anlage auch die frei lizenzierte Nutzung anderer patentrechtlich geschützter Technologien impliziert oder ob vielmehr eine zwar ebenfalls freie, aber gesonderte Lizenzierung notwendig ist. Der Verfasser hat es in anschaulicher Weise verstanden, einem breiten Publikum diese komplexe und bisher rechtswissenschaftlich wenig durchdrungene Materie näher zu bringen, so die betreuenden Gutachter. Herr Suchomski vergleicht unter anderem die Lizenzrechte der OSS-Lizenz mit den Rechten, die aus dem Patent folgen.

Bernd Suchomski und Prof. Dr. Alfred Büllesbach
Die aus dieser Gegenüberstellung gewonnenen Ergebnisse überträgt Herr Suchomski auf die Copyleft-Lizenzen und bietet einen praxisbezogenen Lösungsansatz für die sachliche Begrenzung des Copyleft-Effekts der OSS-Lizenz, welchen er unter dem von ihm kreierten Begriff “Copyleft-Containment” präsentiert. Schlussendlich hält Herr Suchomski unter Einbeziehung der prozessualen Durchsetzbarkeit und der damit
einhergehenden Beweislast zutreffend fest, dass eine wirtschaftliche Entwertung des Patents besteht, wenn und soweit der dem Patent innewohnende Schutz einer freien Softwareentwicklung entgegensteht, so dass der Patentinhaber de facto eine Negativlizenz erteilen muss, um die gewollte, kostengünstige Entwicklung der freien Software nicht zu behindern.

Preisverleihung Förderpreis 2011

Dr. Johanna Kujath
Am 11. November 2011 wurde der diesjährige DSRI-Wissenschaftspreis im Rahmen eines Festaktes während der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik in München verliehen. Die diesjährige Preisträgerin, Frau Dr. Johanna Kujath, erhielt den Preis für ihre mit “summa cum laude” bewertete und mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichneten Dissertation mit dem Thema “Der Laienjournalismus im Internet als Teil der Medienöffentlichkeit im Strafverfahren – Neue Herausforderungen durch die Entwicklung des Web 2.0”. Die Arbeit wurde von den Gutachtern einstimmig als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung mit einem besonderen Bezug zum Informationsrecht qualifiziert. Sie wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin von Herrn Prof. Dr. Bernd Heinrich betreut und befasst sich im Wesentlichen mit dem Problem des medienbasierenden Informationsrechts der Öffentlichkeit in der strafrechtlichen Hauptverhandlung und greift daher ein aktuelles und bisher eher stiefmütterlich behandeltes Thema auf, welches deutlich macht, dass die fortschreitende technische Entwicklung und der damit einhergehende anwachsende Laienjournalismus nicht nur neue Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und den ordnungsgemäßen Ablauf eines Strafrechtsprozesses birgt. Neben diesen Gefahren betont die Preisträgerin jedoch zu Recht, dass dem Laienjournalisten – ebenso wie dem Medienvertreter – grundrechtlicher Schutz zugesprochen werden muss und dem Laienjournalismus durchaus medienrechtliche Bedeutung zukommt.

Hanno Baur
Der mit 500 € dotierte Absolventenpreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik wurde an Herrn Hanno Baur vergeben. Herr Baur hat mit seiner Studienarbeit “Zur Beweiskraft Informationstechnologischer Expertise” ein Thema aufgegriffen, welches an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und Informatik/IT-Sicherheit liegt. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Viola Schmid an der Universität Darmstadt betreut. Sie betont ebenso wie der Zweitgutachter Prof. Dr. Mark Manulis die Innovativität der Arbeit und die sehr gute und technisch versierte Differenzierung zwischen Online-Durchsuchung und Online-Überwachung.

Dr. Jan Dirk Roggenkamp
Bei einem Festakt im Rahmen der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) in Nürnberg wurden am 8. Oktober 2010 der mit 2.000 € dotierte Wissenschaftspreis und der mit 500 € dotierte Absolventenpreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) vergeben. Der Laudator, der Vorsitzende des Stiftungsrats Prof. Dr. Alfred Büllesbach, hob die erfreulich große Zahl an hoch interessanten Arbeiten aus dem gesamten großen Spektrum des Informationstechnologierechts hervor, die bei der DSRI für einen Preis vorgeschlagen wurden.

Die für das Vergabeverfahren 2010 bestellten Gutachter haben mit übereinstimmendem Votum die rechtswissenschaftliche Dissertation über “Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government” von Dr. Jan Dirk Roggenkamp für den DSRI-Wissenschaftspreis 2010 ausgewählt. In seiner Laudatio begründete Prof. Büllesbach die Entscheidung: “Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung mit Hilfe der neuen Medien. Die Untersuchung überschreitet die enge Grenze eines Faches und bewegt sich sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Bürgerlichen Recht gleichermaßen sicher und kompetent. Die innovativen Thesen des Verfassers überschreiten mit einem klugen interdisziplinären Ansatz aber auch die Grenzen von Recht, Technik, Soziologie und Ökonomie. Die Gutachter heben den überzeugenden methodischen Tiefgang und das profunde Sachwissen des Verfassers hervor. Sie bewerten die Dissertation als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung, die die Rechtswissenschaft in einem äußerst dynamischen und jungen Rechtsgebiet auf dem Weg zur Bewältigung neuer rechtlicher Fragen ein gutes Stück voranbringt.”

Der Preisträger hat die von Prof. Heckmann betreute Arbeit an der Universität Passau vorgelegt. Dort hatte er nach ersten Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zunächst eine wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten publiziert. Nun ist er im Bundesministerium der Justiz auf einer für Fragen des IT-Rechts und E-Justice geschaffenen Referentenstelle tätig.

Der DSRI-Absolventenpreis 2010 ist in diesem Jahr für eine Masterarbeit aus dem Fach der “Angewandten Informatik” vergeben worden. Die von René Erfurth verfasste Arbeit zum Thema “Arbeitnehmerüberwachung am Personalcomputer” wurde von Prof. Dr. Rüdiger Krause am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen betreut. Die Gutachter an der Universität Göttingen bewerteten die rechtswissenschaftlich orientierte Abschlussarbeit eines Informatikers übereinstimmend mit 1,0 – sehr gut. Besondere Aktualität erlangte das Thema durch den neuen § 32 BDSG und durch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Laudator Prof. Büllesbach hob hervor, dass “die Masterarbeit eine hervorragende Aufarbeitung der mit der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern verbundenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme darstellt, die das Thema fast schon auf dem Niveau einer Dissertation erschöpfend behandelt. Die herausragende Vorleistung bestand darin, die in rechtstatsächlicher Hinsicht bedeutsamen technischen Möglichkeiten der Überwachung zu identifizieren und das rechtliche Rahmenwerk auszubreiten, in dem dieses technische Szenario rechtlich zu bewerten ist. Diese Bewertung ist unter Beachtung der neuen, auch verfassungsrechtlichen Entscheidungen und des in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beleuchteten § 32 BDSG sehr fachkundig und sachgerecht erfolgt. Die informatische und juristische Doppelqualifikation des Verfassers hat nach Ansicht der Juroren eine ausgezeichnete, ohne Einschränkung preiswürdige Arbeit hervorgebracht.”

Preisverleihung Förderpreis 2010

Preisverleihung Förderpreis 2009

Dr. Phillip Brunst
Der Wissenschaftspreis der in Oldenburg ansässigen Deutschen Stiftung für Recht und Informatik wurde am 3. Oktober 2009 bei einem Festakt im Rahmen der DGRI-Jahrestagung in Potsdam an den Freiburger Dr. Phillip Brunst durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats Prof. Dr. Alfred Büllesbach verliehen. Dr. Brunst ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches & internationales Strafrecht in Freiburg. Verliehen wurde ihm der Preis für seine herausragende Dissertation über “Anonymität im Internet – rechtliche und tatsächliche Rahmen­bedingungen”.

Der Vorsitzende der DSRI, Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg), erklärte, dass mit der exzellenten Promotionsschrift die Aufarbeitung des Spannungsverhält­nisses zwischen möglichst effektivem Datenschutz durch Anonymisierung einerseits und dem Interesse an lückenloser Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden andererseits gelungen sei. Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht sei ein Paradebeispiel für einen interdisziplinären Ansatz; sie argumentiert wissenschaftlich auf höchstem Niveau und ist gleichzeitig von großem praktischem Wert.

Preisverleihung Förderpreis 2008

Dr. Ulrike Gedert, LL.M.
Im Rahmen eines feierlichen Festakts in Frankfurt/M. wurde Dr. Ulrike Gedert, LL.M., aus Bad Zwischenahn der Wissenschaftspreis 2008 der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Gewürdigt wurde von der Jury damit die herausragende Leistung, die Frau Gedert mit ihrer mit “summa cum laude” bewerteten Dissertation zum Thema “Der angemessene Schadensersatz bei der Verletzung geistigen Eigentums” erbrachte. Die Arbeit war an der Universität Oldenburg von Prof. Dr. Jürgen Taeger am Institut für Rechtswissenschaften betreut worden, an dem Frau Gedert als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig war.

Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an Frau Susanne Klein und Herrn Timoleon Kosmides vergeben.
Die Arbeit von Frau Klein (“Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom 29. April 2004 (2004/48/EG) unter besonderer Berücksichtigung des Prozessrechts”) wurde im Sommersemester 2007 als Masterarbeit im Ergänzungsstudiengang Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover eingereicht.

Die Magisterarbeit von Herrn Kosmides, Rechtsanwalt (GR) wurde im Rahmen des Programms LL.M. Eur. der Ludwig Maximilians Universität München angefertigt. Diese Arbeit unter dem Titel “Haftung für unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten” (Datenschutzrechtliche Beurteilung des Datenumgangs innerhalb der griechischen Kreditauskunftei TEIRESIAS AG nach europäischem und griechischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts) verbindet das allgemeine Thema “Kreditauskunft und Datenschutz” mit Fragen der “Haftung der Beteiligten im Bereich der Kreditauskunfteien”.

Preisverleihung Förderpreis 2007

Dr. jur. Tobias Reinbacher
Am 5.10.2007 wurde bei einem Festakt in Köln der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2007 war aus zahlreichen Nominierungen Dr. jur. Tobias Reinbacher (Humboldt Universität zu Berlin, Betreuer Prof. Dr. Bernd Heinrich) in einem Begutachtungsverfahren ausgewählt worden.

Der Preisträger Dr. Reinbacher nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorstandsmitgliedes PD Dr. Irini Vassilaki für seine juristische Dissertation “Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz” entgegen. In ihrer Laudatio hob Vassilaki hervor, dass es dem Verfasser gelingt, sowohl dem mit Fragen des Urheberrechts befassten Juristen die strafrechtlichen Besonderheiten einer Rechtsverletzung deutlich zu machen, als auch dem Strafrechtler die urheber(zivil)rechtlichen Hintergründe verständlich auszulegen. Außerdem werden den Juristen insgesamt die erforderlichen informationstechnologischen Grundkenntnisse vermittelt.

Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an die Herren Felix Becker und Dennis Jlussi vergeben. Die Arbeit von Herrn Becker (“Zentrale lauterkeitsrechtliche Probleme des E-Commerce – Möglichkeiten und Grenzen aus Unternehmensperspektive”) wurde im März 2007 als Diplomarbeit im Studiengang “Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht” an der Universität Siegen eingereicht. Von ihr können, wie Vassilaki betonte, sowohl E-Commerce-Anbieter, auch Anwälte und Richter profitieren, wenn es gilt, einen E-Shop aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen.

Dennis Jlussi
Die Arbeit von Herrn Jlussi, der Politik- und Rechtswissenschaften an der Universität Hannover studiert, geht der Frage nach, ob die Speicherung dynamischer IP-Adressen von Kunden, die einen Flatrate-Vertrag haben, durch Access-Provider nach deutschem und europäischem Recht zulässig ist. Damit wird ein aktuelles Thema an der Schnittstelle zwischen Telekommunikations- und Datenschutzrecht unter Heranziehung technischer und ökonomischer Aspekte aufgegriffen. Sie überschreitet, wie die Gutachter feststellten, das durchschnittliche Leistungsniveau von Studierenden deutlich.

Preisverleihung Förderpreis 2006

Dr. jur. Gerrit Hornung, LL.M.
Am 6.10.2006 wurde bei einem Festakt in Hamburg (Restaurant La Vela) der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2006 war aus zahlreichen Nominierungen Dr. jur. Gerrit Hornung, LL.M. (Hamburg) in einem Begutachtungsverfahren durch Professoren der Rechtsinformatik ausgewählt worden.

Der Preisträger Dr. Hornung nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorstandsmitgliedes Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Präsident der Universität Oldenburg, für seine juristische Dissertation “Die digitale Identität – Rechtsprobleme von Chipkartenausweisen” entgegen. In seiner Laudatio hob Schneidewind hervor, dass mit diesem Werk hoch aktuelle Rechtsfragen neuartiger Informationstechnikentwicklungen aufgegriffen wurden. Mit der Doktorarbeit sei das Kunststück gelungen, juristische Grundlagenwissenschaft mit der rechtswissenschaftlichen Bewertung höchst aktueller Tagesfragen der Technikgestaltung zu verbinden und aufeinander zu beziehen. In überzeugender Weise habe Dr. Hornung Grundsatzfragen des Verhältnisses von Informationstechnik und Recht gelöst.

Der Preisträger wurde 1976 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg. Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel, wo er im letzten Jahr mit Auszeichnung promovierte. Nach dem Referendariat in Hamburg war er in Kassel als Geschäftsführer der genannten Projektgruppe tätig.

Preisverleihung Förderpreise 2005

Zum ersten Mal wurde am 7.10.2005 bei einem Festakt im Kleinen Goldenen Saal in Augsburg der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2005 waren aus zahlreichen Bewerbungen Dr. Barbara van Schewick (Berlin) und Dr. Benedikt Buchner (Augsburg) in einem Begutachtungsverfahren von den Gutachtern, die vom Vorsitzenden des Stiftungsrates Prof. Dr. Alfred Büllesbach bestellt worden waren, ausgewählt worden.

Frau van Schewick, die ein Informatik- und eine Jura-Studium jeweils mit Bestnoten abschloss, wurde für ihre von Prof. Lawrence Lessig (Stanford University) und Prof. Dr. Bernd Lutterbeck (TU Berlin) betreute Arbeit “Architecture and Innovation – The Role of the End-to-End Arguments in the Original Internet” ausgezeichnet, die nach Ansicht der Gutachter in bahnbrechender Weise Ökonomie und Informatik zusammengebracht und für die aktuelle Regulierungstheorie fruchtbar gemacht hat.

Der zweite Preisträger Benedikt Buchner nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorsitzenden Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg) für seine juristische Habilitationsschrift “Informationelle Selbstbestimmung im Privatrecht” entgegen. In seiner Laudatio hob Taeger hervor, dass mit diesem Werk ein eigenes Lösungsmodell eines privatautonomen Datenschutzes entwickelt wurde, das auch auf die Herausforderungen künftiger technologischer Entwicklungen überzeugende Antworten liefert. Taeger bemerkte weiter, dass die preisgekrönte, von Prof. Helmut Köhler (Universität München) betreute Arbeit deutlich macht, dass weniger der Verlust an Vertraulichkeit, sondern vielmehr die Anonymität und der Automatismus von Entscheidungsprozessen das Persönlichkeitsrechte verletzende Problem der Verarbeitung personenbezogener Arbeiten darstellt.

Neben dem Wissenschaftspreis konnte die Stiftung auch den mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgestatteten DSRI-Absolventenpreis verliehen, mit dem Absolventen der Informatik, der Wirtschaftswissenschaften oder der Rechtswissenschaften für eine exzellente Studienabschlussarbeit (Diplom) auf dem Gebiet der Rechtsinformatik ausgezeichnet werden. Den Preis des Jahres 2005 nahm der Karlsruher Informatiker Christoph Sorge für seine bei Prof. Peter C. Lockemann angefertigte Diplomarbeit über “Softwareagenten: Vertragsschluss, Vertragsstrafe, Reuegeld” entgegen. Sie enthält, wie Taeger hervorhob, eine brillante interdisziplinäre Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Aktivitäten von Softwareagenten.

Das Werk kann unter der folgenden URL aus dem Netz heruntergeladen werden: http://www.uvka.de/univerlag/volltexte/2005/95/pdf/Sorge_ZAR2.pdf.

Alle Preisträger erhielten von der LexisNexis Deutschland GmbH in Münster als weitere Anerkennung neben dem Preisgeld einen kostenfreien Zugang zu dem Online-Rechtsinformationssystem LexisNexis Recht. Der Otto Schmidt Verlag (Köln) überreichte Buchgeschenke.

v.l. Prof. Dr. Jürgen Taeger, Dr. Barbara van Schewick, Dr. Benedikt Buchner, Christoph Sorge

Den Dinner Speech beim Festakt hielt Peter Eßer, Vorstand der Fujitsu Siemens Computers GmbH aus Augsburg.

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