Aufgaben der DSRI

Der satzungsmäßige Zweck der Stiftung besteht in der Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung insbesondere von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen.

Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
  • die Förderung und/oder Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen
  • die Förderung und Durchführung von Fortbildungsseminaren
  • die Vergabe von Stipendien, Preisen, Beihilfen oder ähnlichen Zuwendungen zur Förderung von Informationsrecht und Rechtsinformatik

  • die Initiierung von und Mitwirkung an Aus- und Weiterbildungsangeboten von Hochschulen

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