Aufgaben der DSRI
Der satzungsmäßige Zweck der Stiftung besteht in der Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung insbesondere von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen.
Der satzungsmäßige Zweck der Stiftung besteht in der Förderung der universitären und beruflichen Ausbildung insbesondere von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen.