Preisverleihung Förderpreis 2007

Dr. jur. Tobias Reinbacher
Am 5.10.2007 wurde bei einem Festakt in Köln der mit 2.000 Euro dotierte Wissenschaftspreis der in Oldenburg residierenden Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) verliehen. Als Preisträger des DSRI-Wissenschaftspreises 2007 war aus zahlreichen Nominierungen Dr. jur. Tobias Reinbacher (Humboldt Universität zu Berlin, Betreuer Prof. Dr. Bernd Heinrich) in einem Begutachtungsverfahren ausgewählt worden.

Der Preisträger Dr. Reinbacher nahm den Preis aus den Händen des DSRI-Vorstandsmitgliedes PD Dr. Irini Vassilaki für seine juristische Dissertation “Die Strafbarkeit der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch nach dem Urheberrechtsgesetz” entgegen. In ihrer Laudatio hob Vassilaki hervor, dass es dem Verfasser gelingt, sowohl dem mit Fragen des Urheberrechts befassten Juristen die strafrechtlichen Besonderheiten einer Rechtsverletzung deutlich zu machen, als auch dem Strafrechtler die urheber(zivil)rechtlichen Hintergründe verständlich auszulegen. Außerdem werden den Juristen insgesamt die erforderlichen informationstechnologischen Grundkenntnisse vermittelt.

Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an die Herren Felix Becker und Dennis Jlussi vergeben. Die Arbeit von Herrn Becker (“Zentrale lauterkeitsrechtliche Probleme des E-Commerce – Möglichkeiten und Grenzen aus Unternehmensperspektive”) wurde im März 2007 als Diplomarbeit im Studiengang “Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht” an der Universität Siegen eingereicht. Von ihr können, wie Vassilaki betonte, sowohl E-Commerce-Anbieter, auch Anwälte und Richter profitieren, wenn es gilt, einen E-Shop aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen.

Dennis Jlussi
Die Arbeit von Herrn Jlussi, der Politik- und Rechtswissenschaften an der Universität Hannover studiert, geht der Frage nach, ob die Speicherung dynamischer IP-Adressen von Kunden, die einen Flatrate-Vertrag haben, durch Access-Provider nach deutschem und europäischem Recht zulässig ist. Damit wird ein aktuelles Thema an der Schnittstelle zwischen Telekommunikations- und Datenschutzrecht unter Heranziehung technischer und ökonomischer Aspekte aufgegriffen. Sie überschreitet, wie die Gutachter feststellten, das durchschnittliche Leistungsniveau von Studierenden deutlich.