Die für das Vergabeverfahren 2010 bestellten Gutachter haben mit übereinstimmendem Votum die rechtswissenschaftliche Dissertation über “Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government” von Dr. Jan Dirk Roggenkamp für den DSRI-Wissenschaftspreis 2010 ausgewählt. In seiner Laudatio begründete Prof. Büllesbach die Entscheidung: “Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung mit Hilfe der neuen Medien. Die Untersuchung überschreitet die enge Grenze eines Faches und bewegt sich sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Bürgerlichen Recht gleichermaßen sicher und kompetent. Die innovativen Thesen des Verfassers überschreiten mit einem klugen interdisziplinären Ansatz aber auch die Grenzen von Recht, Technik, Soziologie und Ökonomie. Die Gutachter heben den überzeugenden methodischen Tiefgang und das profunde Sachwissen des Verfassers hervor. Sie bewerten die Dissertation als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung, die die Rechtswissenschaft in einem äußerst dynamischen und jungen Rechtsgebiet auf dem Weg zur Bewältigung neuer rechtlicher Fragen ein gutes Stück voranbringt.”
Der Preisträger hat die von Prof. Heckmann betreute Arbeit an der Universität Passau vorgelegt. Dort hatte er nach ersten Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zunächst eine wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten publiziert. Nun ist er im Bundesministerium der Justiz auf einer für Fragen des IT-Rechts und E-Justice geschaffenen Referentenstelle tätig.
Der DSRI-Absolventenpreis 2010 ist in diesem Jahr für eine Masterarbeit aus dem Fach der “Angewandten Informatik” vergeben worden. Die von René Erfurth verfasste Arbeit zum Thema “Arbeitnehmerüberwachung am Personalcomputer” wurde von Prof. Dr. Rüdiger Krause am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen betreut. Die Gutachter an der Universität Göttingen bewerteten die rechtswissenschaftlich orientierte Abschlussarbeit eines Informatikers übereinstimmend mit 1,0 – sehr gut. Besondere Aktualität erlangte das Thema durch den neuen § 32 BDSG und durch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Laudator Prof. Büllesbach hob hervor, dass “die Masterarbeit eine hervorragende Aufarbeitung der mit der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern verbundenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme darstellt, die das Thema fast schon auf dem Niveau einer Dissertation erschöpfend behandelt. Die herausragende Vorleistung bestand darin, die in rechtstatsächlicher Hinsicht bedeutsamen technischen Möglichkeiten der Überwachung zu identifizieren und das rechtliche Rahmenwerk auszubreiten, in dem dieses technische Szenario rechtlich zu bewerten ist. Diese Bewertung ist unter Beachtung der neuen, auch verfassungsrechtlichen Entscheidungen und des in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beleuchteten § 32 BDSG sehr fachkundig und sachgerecht erfolgt. Die informatische und juristische Doppelqualifikation des Verfassers hat nach Ansicht der Juroren eine ausgezeichnete, ohne Einschränkung preiswürdige Arbeit hervorgebracht.”