Preisverleihung Förderpreis 2011
Am 11. November 2011 wurde der diesjährige DSRI-Wissenschaftspreis im Rahmen eines Festaktes während der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik in München verliehen. Die diesjährige Preisträgerin, Frau Dr. Johanna Kujath, erhielt den Preis für ihre mit “summa cum laude” bewertete und mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin ausgezeichneten Dissertation mit dem Thema “Der Laienjournalismus im Internet als Teil der Medienöffentlichkeit im Strafverfahren – Neue Herausforderungen durch die Entwicklung des Web 2.0”. Die Arbeit wurde von den Gutachtern einstimmig als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung mit einem besonderen Bezug zum Informationsrecht qualifiziert. Sie wurde an der Humboldt-Universität zu Berlin von Herrn Prof. Dr. Bernd Heinrich betreut und befasst sich im Wesentlichen mit dem Problem des medienbasierenden Informationsrechts der Öffentlichkeit in der strafrechtlichen Hauptverhandlung und greift daher ein aktuelles und bisher eher stiefmütterlich behandeltes Thema auf, welches deutlich macht, dass die fortschreitende technische Entwicklung und der damit einhergehende anwachsende Laienjournalismus nicht nur neue Gefahren für die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten und den ordnungsgemäßen Ablauf eines Strafrechtsprozesses birgt. Neben diesen Gefahren betont die Preisträgerin jedoch zu Recht, dass dem Laienjournalisten – ebenso wie dem Medienvertreter – grundrechtlicher Schutz zugesprochen werden muss und dem Laienjournalismus durchaus medienrechtliche Bedeutung zukommt.
Der mit 500 € dotierte Absolventenpreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik wurde an Herrn Hanno Baur vergeben. Herr Baur hat mit seiner Studienarbeit “Zur Beweiskraft Informationstechnologischer Expertise” ein Thema aufgegriffen, welches an der Schnittstelle zwischen Rechtswissenschaft und Informatik/IT-Sicherheit liegt. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Viola Schmid an der Universität Darmstadt betreut. Sie betont ebenso wie der Zweitgutachter Prof. Dr. Mark Manulis die Innovativität der Arbeit und die sehr gute und technisch versierte Differenzierung zwischen Online-Durchsuchung und Online-Überwachung.