Preisverleihung Förderpreis 2012
Auf der diesjährigen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) in Hamburg konnte Frau Dr. Louisa Specht den ihr verliehenen DSRI-Wissenschaftspreis 2012 entgegennehmen. Frau Dr. Specht erhielt den Preis für ihre exzellente Dissertation “Konsequenzen der Ökonomisierung informationeller Selbstbestimmung – Die zivilrechtliche Erfassung des Datenhandels”, die von den Gutachtern am Karlsruher Institut für Technologie mit “summa cum laude” bewertet wurde und im Heymanns Verlag als Band 26 der Karlsruher Schriften zum Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht erschienen ist.
Inhaltlich befasst sich die Arbeit mit der hoch aktuellen Frage des entgeltlichen Erwerbes personenbezogener Daten. Die Preisträgerin verbindet dabei zivilrechtliche Aspekte mit den relevanten Aspekten aus dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht. Nach Ansicht des Betreuers der Promotion, Herrn Prof. Dr. Thomas Dreier, und der Gutachter leistet die Arbeit von Frau Dr. Specht damit einen wertvollen Beitrag zur Fortbildung des Rechts der Informationsgesellschaft. Nicht zuletzt deshalb, weil Frau Dr. Specht es verstanden hat, dieses hoch aktuelle Thema umfassend und präzise zu bearbeiten. Zudem hat sie mutige Lösungsansätze, wie beispielsweise die dauerhafte Datenüberlassung von Daten ohne körperliches Trägermedium als Kaufvertrag zu qualifizieren, eingehend erörtert und präferiert, so dass diese bemerkenswerte Arbeit nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für die Praxis interessante und verwertbare Ergebnisse liefert.
Mit der Auszeichnung verbunden ist jeweils ein Preisgeld, das von der DGRI gestiftet wurde.
Zugleich wurde auf der Jahrestagung der DSRI-Absolventenpreis 2012 an Herrn Bernd Suchomski verliehen. Herr Suchomski erhielt den Preis für seine von Herrn Prof. Dr. Paul T. Schrader betreute Magisterarbeit “Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software – Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht”, welche somit der Frage nachgeht, inwieweit die Nutzung sog. “freier Software” in einer komplexen Anlage auch die frei lizenzierte Nutzung anderer patentrechtlich geschützter Technologien impliziert oder ob vielmehr eine zwar ebenfalls freie, aber gesonderte Lizenzierung notwendig ist. Der Verfasser hat es in anschaulicher Weise verstanden, einem breiten Publikum diese komplexe und bisher rechtswissenschaftlich wenig durchdrungene Materie näher zu bringen, so die betreuenden Gutachter. Herr Suchomski vergleicht unter anderem die Lizenzrechte der OSS-Lizenz mit den Rechten, die aus dem Patent folgen.
Die aus dieser Gegenüberstellung gewonnenen Ergebnisse überträgt Herr Suchomski auf die Copyleft-Lizenzen und bietet einen praxisbezogenen Lösungsansatz für die sachliche Begrenzung des Copyleft-Effekts der OSS-Lizenz, welchen er unter dem von ihm kreierten Begriff “Copyleft-Containment” präsentiert. Schlussendlich hält Herr Suchomski unter Einbeziehung der prozessualen Durchsetzbarkeit und der damit
einhergehenden Beweislast zutreffend fest, dass eine wirtschaftliche Entwertung des Patents besteht, wenn und soweit der dem Patent innewohnende Schutz einer freien Softwareentwicklung entgegensteht, so dass der Patentinhaber de facto eine Negativlizenz erteilen muss, um die gewollte, kostengünstige Entwicklung der freien Software nicht zu behindern.