Preisverleihung Förderpreis 2015
Preisverleihung Förderpreis 2015



Die Auszeichnung ist mit einem von der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) gestifteten Preisgeld in Höhe von 2.000 € verbunden.




Mit der Auszeichnung verbunden ist jeweils ein Preisgeld, das von der DGRI gestiftet wurde.





Die für das Vergabeverfahren 2010 bestellten Gutachter haben mit übereinstimmendem Votum die rechtswissenschaftliche Dissertation über “Web 2.0 Plattformen im kommunalen E-Government” von Dr. Jan Dirk Roggenkamp für den DSRI-Wissenschaftspreis 2010 ausgewählt. In seiner Laudatio begründete Prof. Büllesbach die Entscheidung: “Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten der Verwaltungsmodernisierung mit Hilfe der neuen Medien. Die Untersuchung überschreitet die enge Grenze eines Faches und bewegt sich sowohl im Öffentlichen Recht als auch im Bürgerlichen Recht gleichermaßen sicher und kompetent. Die innovativen Thesen des Verfassers überschreiten mit einem klugen interdisziplinären Ansatz aber auch die Grenzen von Recht, Technik, Soziologie und Ökonomie. Die Gutachter heben den überzeugenden methodischen Tiefgang und das profunde Sachwissen des Verfassers hervor. Sie bewerten die Dissertation als eine hervorragende wissenschaftliche Leistung, die die Rechtswissenschaft in einem äußerst dynamischen und jungen Rechtsgebiet auf dem Weg zur Bewältigung neuer rechtlicher Fragen ein gutes Stück voranbringt.”
Der Preisträger hat die von Prof. Heckmann betreute Arbeit an der Universität Passau vorgelegt. Dort hatte er nach ersten Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis zunächst eine wissenschaftliche Laufbahn eingeschlagen und zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten publiziert. Nun ist er im Bundesministerium der Justiz auf einer für Fragen des IT-Rechts und E-Justice geschaffenen Referentenstelle tätig.
Der DSRI-Absolventenpreis 2010 ist in diesem Jahr für eine Masterarbeit aus dem Fach der “Angewandten Informatik” vergeben worden. Die von René Erfurth verfasste Arbeit zum Thema “Arbeitnehmerüberwachung am Personalcomputer” wurde von Prof. Dr. Rüdiger Krause am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Göttingen betreut. Die Gutachter an der Universität Göttingen bewerteten die rechtswissenschaftlich orientierte Abschlussarbeit eines Informatikers übereinstimmend mit 1,0 – sehr gut. Besondere Aktualität erlangte das Thema durch den neuen § 32 BDSG und durch das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Laudator Prof. Büllesbach hob hervor, dass “die Masterarbeit eine hervorragende Aufarbeitung der mit der Überwachung der Internetnutzung von Arbeitnehmern verbundenen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Probleme darstellt, die das Thema fast schon auf dem Niveau einer Dissertation erschöpfend behandelt. Die herausragende Vorleistung bestand darin, die in rechtstatsächlicher Hinsicht bedeutsamen technischen Möglichkeiten der Überwachung zu identifizieren und das rechtliche Rahmenwerk auszubreiten, in dem dieses technische Szenario rechtlich zu bewerten ist. Diese Bewertung ist unter Beachtung der neuen, auch verfassungsrechtlichen Entscheidungen und des in seinen Auswirkungen noch nicht abschließend beleuchteten § 32 BDSG sehr fachkundig und sachgerecht erfolgt. Die informatische und juristische Doppelqualifikation des Verfassers hat nach Ansicht der Juroren eine ausgezeichnete, ohne Einschränkung preiswürdige Arbeit hervorgebracht.”

Der Vorsitzende der DSRI, Prof. Dr. Jürgen Taeger (Universität Oldenburg), erklärte, dass mit der exzellenten Promotionsschrift die Aufarbeitung des Spannungsverhältnisses zwischen möglichst effektivem Datenschutz durch Anonymisierung einerseits und dem Interesse an lückenloser Überwachung durch Strafverfolgungsbehörden andererseits gelungen sei. Die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Technik und Recht sei ein Paradebeispiel für einen interdisziplinären Ansatz; sie argumentiert wissenschaftlich auf höchstem Niveau und ist gleichzeitig von großem praktischem Wert.

Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an Frau Susanne Klein und Herrn Timoleon Kosmides vergeben.
Die Arbeit von Frau Klein (“Die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vom 29. April 2004 (2004/48/EG) unter besonderer Berücksichtigung des Prozessrechts”) wurde im Sommersemester 2007 als Masterarbeit im Ergänzungsstudiengang Rechtsinformatik an der Leibniz Universität Hannover eingereicht.
Die Magisterarbeit von Herrn Kosmides, Rechtsanwalt (GR) wurde im Rahmen des Programms LL.M. Eur. der Ludwig Maximilians Universität München angefertigt. Diese Arbeit unter dem Titel “Haftung für unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten” (Datenschutzrechtliche Beurteilung des Datenumgangs innerhalb der griechischen Kreditauskunftei TEIRESIAS AG nach europäischem und griechischem Recht unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts) verbindet das allgemeine Thema “Kreditauskunft und Datenschutz” mit Fragen der “Haftung der Beteiligten im Bereich der Kreditauskunfteien”.


Der mit 500 € dotierte DSRI-Absolventenpreis wurde in diesem Jahr an die Herren Felix Becker und Dennis Jlussi vergeben. Die Arbeit von Herrn Becker (“Zentrale lauterkeitsrechtliche Probleme des E-Commerce – Möglichkeiten und Grenzen aus Unternehmensperspektive”) wurde im März 2007 als Diplomarbeit im Studiengang “Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht” an der Universität Siegen eingereicht. Von ihr können, wie Vassilaki betonte, sowohl E-Commerce-Anbieter, auch Anwälte und Richter profitieren, wenn es gilt, einen E-Shop aus lauterkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen.



Der Preisträger wurde 1976 in Kassel geboren, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Freiburg. Von 2002 bis 2004 war er Mitglied der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel, wo er im letzten Jahr mit Auszeichnung promovierte. Nach dem Referendariat in Hamburg war er in Kassel als Geschäftsführer der genannten Projektgruppe tätig.